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Häufig gestellte Visa-Fragen

22.11.2017 - FAQ

Vielleicht ist Ihre Frage ja hier bereits beantwortet:

FAQ

Ein Schengen-Visum ist ein Aufenthaltstitel, mit dem Sie sich maximal 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Die konkrete Gültigkeitsdauer ist im Visum angegeben.

Der Schengen-Raum umfasst folgende Länder:

Belgien, Dänemark, DEUTSCHLAND, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat.

Eine Übersicht zu den Visumerfordernissen finden Sie hier:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/staatenlistevisumpflicht/207820


Ihr Visum müssen Sie bei der Deutschen Botschaft Managua beantragen.


Möchten Sie mehrere Länder des Schengen-Raums bereisen, müssen Sie zunächst das Hauptreiseziel bestimmen, um die zuständige Auslandsvertretung zu finden.

Das Hauptreiseziel ist das Land, in dem sie den längsten Aufenthalt planen bzw. wo Ihr wichtigster Reisegrund liegt. Lässt sich danach kein eindeutiges Hauptreiseziel bestimmen, ist das Visum bei der Vertretung des Schengen-Lands zu beantragen, das zuerst betreten werden soll.

Die Bearbeitungsgebühr für ein Schengen-Visaanträge beträgt 60 Euro, die ermäßigte Bearbeitungsgebühr für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren beträgt 35 Euro (jeweils zahlbar in Landeswährung); für Kinder unter 6 Jahren fällt keine Bearbeitungsgebühr an.

  1. Aufenthaltszweck (Warum möchten Sie nach Deutschland reisen?)
  2. Nachweis der Finanzierung einschließlich Krankenversicherung (Sind die voraussichtlichen Reise- und Aufenthaltskosten abgedeckt?)
  3. Bereitschaft zur Rückkehr in den Heimatstaat (Sind Sie familiär oder beruflich in Ihrem Wohnsitzland verwurzelt und beabsichtigen Sie keinen Daueraufenthalt in Deutschland?)

    Anhand welcher Unterlagen diese Nachweise erbracht werden können, hängt insbesondere vom Reisezweck ab.

    Die vorgelegten Unterlagen müssen echt und inhaltlich korrekt sein. Gefälschte oder unwahre Unterlagen führen zur Ablehnung des Visumsantrags. Auch die Täuschung über den Aufenthaltszweck (z.B. Beantragung eines Tourismusvisums bei beabsichtigtem Geschäftsbesuch) führt zur Ablehnung des Visumsantrags.
    Die Vorlage der Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:

a. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals

b. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

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