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Liste von Anwälten und Notaren

Artikel

Hier finden Sie eine Liste von in unserem Amtsbezirk tätigen Anwälten und Notaren

Haftungsausschluss

Diese Angaben basieren auf den der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Managua zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.

Die Benennung der Anwälte erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Anwälte stammen von diesen selbst und können durch die Botschaft/ das Generalkonsulat nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.


Allgemeine Informationen

Die nachstehend aufgeführten Anwälte können mit Rechtsfragen jeder Fachrichtung befasst werden. Sollten sie selber in einem besonders gelagerten Fall nicht weiterhelfen können, werden sie einen in ihren Augen geeigneten Kollegen benennen können.
Bei der Rechtsverfolgung sollten folgende Punkte Beachtung finden:
Vorschriften über Zuständigkeiten für Anwälte gibt es in Nicaragua nicht. Jeder Anwalt kann einen Klienten vor jedem Gericht des Landes vertreten. Eine gesonderte Zulassung ist nicht erforderlich. Anwaltszwang besteht lediglich in Strafsachen oder wenn dieser in einem zivilrechtlichen Verfahren vor Gericht angeordnet wird. Verträge werden in der Praxis stets von einem Notar geschlossen.
Inhaftierte ohne Rechtsbeistand ihrer Wahl oder ohne ausreichende Mittel zur Bezahlung eines eigenen Rechtsbeistandes haben in Strafsachen Anspruch auf einen Pflichtverteidi-ger. Sollte dem Gericht dafür kein Anwalt zur Verfügung stehen, wird das Verfahren ausgesetzt.
Zwar besteht eine weiterhin gültige Gebührentabelle, doch wird bereits seit langem auf-grund der regelmäßigen Abwertung der nicaraguanischen Landeswährung das Honorar zwischen Anwalt und Klient unabhängig von den darin ausgewiesenen Sätzen ausgehan-delt, wobei das Honorar stets vor Inanspruchnahme feststehen sollte.
Prozesskostenhilfe ist auch in Nicaragua gesetzlich vorgesehen, wird aber in der Praxis – wohl mangels dafür verwendbarer Mittel – nicht gewährt.
Rechtsberatung führen außer den Anwälten nur die Universitäten mit juristischen Fakultäten und vereinzelt sog. „Bufetes Populares“ durch. In jedem Fall ist Einschaltung eines Anwalts vorzuziehen.


Anwälte und Notare im Amtsbezirk

Name und Anschrift Fachrichtung

Rechtsanwalt und Notar: Dr. Fernando José García Escobar

Anschrift: Residencial Bolonia, calle El Nogal No. 156 o de la Casa Nazareth 40 varas al Este, o del Consulado de Canadá 60 varas al oeste, contiguo a la sede de la Cruz Roja Internacional, Managua
Telefon: 2266 8832
E-Mail: fargarcia04@yahoo.com

Fachrichtung: Zivil- und Handelsrecht, Banken- und Gesellschaftsrecht, Internationales Recht, Eigentums-recht, Integrationsrecht, Luftrecht
Korrespondenzsprachen: Spanisch und Englisch

Rechtsanwalt: Dr. Ramón Gerardo Carcache Ramírez

Anschrift: arrio Batahola Norte, casa No. 740, Managua
Telefon: 8478 9666
E-Mail: krkch8@yahoo.es

Fachrichtung: Unternehmens-, Zivil und Familienrecht
Korrespondenzsprachen: Spanisch und Deutsch

Rechtsanwalt: Dra. Melba Rosa Urbina Treminio

Anschrift: Reparto Bello Horizonte No. L-I-31, Managua
Telefon: Mobil 8238 1223
E-Mail: urbinatreminio@gmail.com

Fachrichtung: Zivil-, Handels-,Familien- und Arbeits-recht
Korrespondenzsprachen: Spanisch

Rechtsanwältin: Dra. Gloria María Alvarado
Anschrift: Planes de Altamira III Etapa, de los semáfo-ros de Enitel Villa Fontana 2 c al este, 2 ½ c al norte, Managua
Telefon: 2278 7708, 2277 2308
Fax: 2278 7491
E-Mail: gmalvara@alvaradoyasociados.com.ni Web: www.alvaradoyasociados.com.ni
Fachrichtung: Zivil- und Handelsrecht
Korrespondenzsprachen: Spanisch und Englisch


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