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Pässe

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Allgemeine Hinweise
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Passbewerbers in der Passstelle der Botschaft gestellt werden.
Minderjährige Passbewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen.
Eine vorherige Terminvereinbarung über das Terminvergabesystem der Botschaft ist erforderlich.
Bei Antragsstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Passantrag (Passantrag-Erwachsene, Passantrag-Kind)
- ein aktuelles biometrisches Passfotos
- bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals einen Wohnsitz in Deutschland hatten)
- Ihre Aufenthaltserlaubnis in Nicaragua (Visum bzw. Residencia)
- Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
- ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
- ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
Minderjährige Passbewerber legen bitte neben den oben genannten Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – im Original oder beglaubigter Kopie – vor:
- aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
- aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
- Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
- Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge angenommen werden können.
Die Gebühr ist bei Antragsstellung in bar und in Landeswährung zum jeweils aktuellen Wechselkurs zu entrichten.
Die Gebühren für Reisepässe variieren nach Art des Reisepasses:
Dokumentenart |
Gültigkeit |
Seitenzahl |
Gebühr |
Biometrischer Reisepass Antragssteller ab 24 Jahren |
10 Jahre |
32 |
81 EUR |
Biometrischer Reisepass Antragssteller ab 24 Jahre |
10 Jahre |
48 |
103 EUR |
Biometrischer Reisepass Antragssteller unter 24 Jahre |
6 Jahre |
32 |
58,50 EUR |
Biometrischer Reisepass Antragssteller unter 24 Jahre |
6 Jahre |
48 |
80,50 EUR |
Vorläufiger Reisepass bei Verlust des biometrischen Reisepasses |
1 Jahr |
32 |
26 EUR |
In Einzelfällen kann sich die oben genannte Gebühr erhöhen:
Art des Zuschlags |
Biometrischer Reisepass Antragssteller ab 24 Jahre |
Biometrischer Reisepass Antragssteller unter 24 Jahre |
Vorläufiger Reisepass |
Unzuständigkeitszuschlag bei Wohnsitz in Deutschland |
60 EUR |
37,50 EUR |
26 EUR |
Bereitschaftsdienstzuschlag bei Antragsannahme außerhalb der Öffnungszeiten der Botschaft (abends, feiertags, an Wochenenden) |
Antragsstellung nur während der regulären Öffnungszeiten möglich |
Antragsstellung nur während der regulären Öffnungszeiten möglich |
26 EUR |