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Beglaubigungen

Beglaubigung, © Photothek.de
Die Botschaft weist darauf hin, dass Nicaragua seit 14. Mai 2013 Mitglied des Haager Apostilleübereinkommens ist. Aus diesem Grund müssen nicaraguanische Urkunden nicht mehr durch die deutsche Botschaft überbeglaubigt werden. Für die Anerkennung nicaraguanischer Urkunden in Deutschland genügt zukünftig der Apostillevermerk. Diesen erhalten Sie in nicaraguanischen Außenministerium.
Zur Bestätigung der Echtheit von deutschen Urkunden ist eine Apostille notwendig.
Diese erhalten Sie nur in Deutschland. Die zuständige deutsche Behörde ist je nach Bundesland verschieden. Bitte erkundigen Sie sich bei der ausstellenden Behörde der entsprechenden Urkunde nach der zuständigen Apostille-Behörde in Ihrem Bundesland.