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Pässe und Ausweise
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Allgemeine Hinweise
Derzeit ist ein sehr hohes Bestellaufkommen an Pässen zu verzeichnen. Deswegen muss man mit einer Passausstellungsdauer von mindestens 10 Wochen rechnen.
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses, Personalausweises oder Kinderreisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Passbewerbers in der Passstelle der Botschaft gestellt werden.
Minderjährige Passbewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen.
Eine vorherige Terminvereinbarung über das Terminvergabesystem der Botschaft ist erforderlich.
ePass
Am 1. März 2017 wurde die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der bisherige Reisepass verliert nicht seine Gültigkeit und kann, bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums, weiterhin für Reisen in das Ausland verwendet werden.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
- Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Passantrag (Passantrag-Erwachsene, Passantrag-Kind)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (Fotomustertabelle)
- bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals einen Wohnsitz in Deutschland hatten)
- Ihre Aufenthaltserlaubnis in Nicaragua (Visum bzw. Residencia)
- Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
- ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
- ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
Minderjährige Passbewerber legen bitte neben den oben genannten Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – im Original oder beglaubigter Kopie – vor:
- aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
- aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
- Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
- Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge angenommen werden können.
Kinderreisepass
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Ab dem 1. Januar 2024 kann auch für Personen vor Vollendung des 12. Lebensjahres grundsätzlich nur ein biometrischer Reisepass beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren sechs Jahre.
Der Druck der Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 6 bis 8 Wochen. Sollte die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung (siehe nachfolgende Informationen) erforderlich sein, können sich die Bearbeitungszeiten erheblich verlängern.
Alle Pässe müssen persönlich (Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung beantragt werden. Eine Verlängerung von Ausweisen und Pässen jeder Art ist nicht mehr möglich. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Den bestehenden Pass können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, wenn Sie dringend reisen müssen und der Pass noch gültig ist.
Wichtige Information bei ERSTPÄSSEN: In manchen Konstellationen ist vor der Passbeantragung die Abgabe einer Namenserklärung nötig. Bitte lesen Sie sich hierzu die Informationen hier.
Falls Ihr Kind außerhalb Deutschlands adoptiert wurde, wenden Sie sich bitte vor Buchung eines Passtermins an uns.
Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden.
Personalausweis
Seit 01.11.2022 können an der Deutschen Botschaft in Managua auch Personalausweise ausgestellt werden. Auch für Kinder und Jugendliche ist die Beantragung eines Personalausweises möglich.
Zur Beantragung nutzen Sie bitte das Formular zur Passbeantragung und kreuzen dort das Feld „Personalausweis“ an. Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte der im Bereich ePass befindlichen Auflistung.
Der Personalausweis kann ab Geburt beantragt werden, ab dem 16. Lebensjahr auch ohne Beteiligung der Sorgeberechtigten. Bei Minderjährigen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist zusätzlich die Vorsprache beider Elternteile bzw. des allein sorgeberechtigten Elternteils notwendig.
Ihr neuer Personalausweis eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sich im Internet oder an Automaten eindeutig zu identifizieren. Die Aktivierung dieser Online-Ausweisfunktion ist freiwillig. Sie müssen bereits bei Beantragung eines Personalausweises angeben, ob Sie die Aktivierung dieser Online-Ausweisfunktion wünschen oder nicht. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Online-Ausweisfunktion deaktiviert.
Weitere Informationen können Sie der Webseite des Bundesinnenministeriums (www.personalausweisportal.de) als auch dieser barrierefreien Broschüre entnehmen.
Vorläufiger Reisepass
Da die Ausstellung von Europapässen bei der Bundesdruckerei in Berlin mehrere Wochen dauern kann ist es möglich, in nachgewiesenen Notfällen von der zuständigen Auslandsvertretung zusätzlich zum Europapass ein vorläufiger Reisepass mit kurzfristiger Gültigkeitsdauer von max. 1 Jahr ausgestellt zu bekommen. Der vorläufige Reisepass wird mit der Aushändigung des neuen Europapasses wieder eingezogen.
Passanträge müssen grundsätzlich persönlich und nach Terminvereinbarung gestellt werden. Wenn aus medizinisch nachgewiesenen Gründen eine persönliche Beantragung nicht möglich ist, kann im Ausnahmefall und nach vorheriger Rücksprache mit der Passstelle ein vorläufiger Reisepass per Post beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass einige Länder zur Einreise keine vorläufigen Pässe akzeptieren. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Fluggesellschaft oder einer Vertretung Ihres Reiselandes. Der vorläufige Reisepass wird z.B. nicht zur visafreien Einreise in die USA akzeptiert.
Gebühren
Die Gebühr ist bei Antragsstellung in mit einer Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder bar und in Landeswährung zum jeweils aktuellen Wechselkurs zu entrichten.
Die Gebühren für Reisepässe und Personalauweise variieren nach Art des Dokuments:
Dokumentenart |
Gültigkeit |
Seitenzahl |
Gebühr |
Biometrischer Reisepass Antragssteller ab 24 Jahren |
10 Jahre |
32 |
101 EUR |
Zuschlag für einen Pass mit 48 Seiten |
|
|
22 EUR |
Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (Wohnsitz in Deutschland) |
70 EUR | ||
Zuschlag für Expressbestellung |
32 EUR | ||
Biometrischer Reisepass Antragssteller unter 24 Jahre |
6 Jahre |
32 |
68,50 EUR |
Zuschlag für einen Pass mit 48 Seiten |
|
|
22 EUR |
Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (Wohnsitz in Deutschland) |
37,50 EUR | ||
Zuschlag für Expressbestellung |
32 EUR |
||
Vorläufiger Reisepass bei Verlust des biometrischen Reisepasses |
1 Jahr |
32 |
70 EUR |
Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (Wohnsitz in Deutschland) |
26 EUR | ||
Personalausweis Antragsteller ab 24 Jahre |
10 Jahre |
- | 67 EUR |
Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (Wohnsitz in Deutschland) |
13 EUR | ||
Personalausweis Antragsteller unter 24 Jahre |
6 Jahre | - | 52,80 EUR |
Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (Wohnsitz in Deutschland) |
13 EUR |
In Einzelfällen kann sich die oben genannte Gebühr erhöhen:
Art des Zuschlags |
Biometrischer Reisepass Antragssteller ab 24 Jahre |
Biometrischer Reisepass Antragssteller unter 24 Jahre |
Vorläufiger Reisepass |
Personalausweis |
Bereitschaftsdienstzuschlag bei Antragsannahme außerhalb der Öffnungszeiten der Botschaft (abends, feiertags, an Wochenenden) |
Antragsstellung nur während der regulären Öffnungszeiten möglich |
Antragsstellung nur während der regulären Öffnungszeiten möglich |
26 EUR |
Antragsstellung nur während der regulären Öffnungszeiten möglich |
Einreiseformalitäten für die USA
Anerkennung von Passersatzdokumenten durch die USA
Vorläufige Reisepässe (grüner Einband) und Kinderreisepässe sind – auch wenn maschinenlesbar – nicht ausreichend für die visafreie Ein- und Durchreise in und durch die USA. Daher muss in diesen Fällen ein Visum bei der zuständigen US-Botschaft beantragt werden.
Elektronische Einreiseerlaubnis ESTA
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle deutschen Reisenden vor der beabsichtigten Einreise in die USA zwingend via Internet eine elektronische Einreiseerlaubnis (Electronic System for Travel Authorization, kurz ESTA) einholen. Bitte beachten Sie: ESTA betrifft nur visumfreie Reisen in die USA. Bei touristischen Aufenthalten von mehr als 90 Tagen gilt ohnehin und weiterhin die Visumpflicht.
Weitere Informationen über ESTA erhalten Sie (in englischer Sprache) auf der Webseite http://www.cbp.gov
Wohnortänderung
Bei Wohnortwechsel sollte dies auch im Pass geändert werden. Dies können Sie bei der Botschaft beantragen. Dazu legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Reisepass
- nicaraguanische Aufenthaltsgenehmigung (cédula de residencia)
- Abmeldebestätigung aus Deutschland, sofern noch ein Wohnort innerhalb Deutschlands im Pass eingetragen ist
- ausgefüllter Antrag, der erst in der Botschaft unterschrieben wird
Hinweise:
Bei minderjährigen Antragstellern müssen die Sorgeberechtigten ebenfalls in der Botschaft vorsprechen und den Antrag hier unterschreiben.
Der Antrag wird persönlich gestellt. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Die Änderung des Wohnorteintrags ist gebührenfrei.
Was geschieht mit Ihrem alten Ausweisdokument?
Sie haben folgende Optionen:
Ihr bisheriger Reisepass/Personalausweis ist bereits ungültig
- Dokument wird vor Ort entwertet und Ihnen zurückgegeben
Ihr bisheriger Reisepass/Personalausweis ist bei Antragstellung noch gültig
- Sie nehmen das Dokument nach Antragstellung wieder mit sich (z. B. für anstehende Reise) und müssen dieses dann bei der Passabholung zur Entwertung mitbringen (auch wenn es in der Zwischenzeit schon ungültig geworden ist).