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Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Deutsches Führungszeugnis
Ein polizeiliches Führungszeugnis muss beim Bundesjustizamt in Bonn beantragt werden. Antragsformulare erhalten Sie im Internet auf der Webseite des Bundesjustizamtes. Da die Unterschrift des Antragstellers auf dem Antrag auf ein Führungszeugnis beglaubigt werden muss, ist eine persönliche Vorsprache in der Botschaft unerlässlich. Bitte unterschreiben Sie das Formular erst während Ihrer Vorsprache in der Botschaft. Die Übersendung des Formulars geschieht durch den Antragsteller selbst.
Die Gebühr für die Beglaubigung der Unterschrift beträgt zur Zeit den Gegenwert von 20,- € und muss direkt in der Botschaft entrichtet werden. Für das Führungszeugnis selbst sind weitere 13,- € zu entrichten, welche direkt auf das Konto des Bundeszentralregisters überwiesen werden müssen.
Führungszeugnis des Gastlandes
Ein polizeiliches Führungszeugnis kann in Nicaragua bei den Polizeistationen bzw. bei SERVIGOB beantragt werden.