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Eheschließung in Nicaragua

Eheringe

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24.11.2020 - Artikel

Hier finden Sie Informationen zur Eheschließung in Nicaragua. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

  1. Es gibt keine Mindestaufenthaltspflicht für Ausländer, die in Nicaragua die Ehe schließen wollen, d.h. ein Besuchsaufenthalt reicht aus. Die Ehe kann vor dem Amtsrichter, dem Zivilrichter oder einem dazu ermächtigten Öffentlichen Notar geschlossen werden.
  2. 2. Das Aufgebot wird für 15 Tage im Rathaus/Standesamt und an anderen öffentlichen Plätzen ausgehängt. Davon kann im Einzelfall im Einvernehmen mit dem später die Ehe schließenden Richter abgesehen werden.
  3. Es sind vorzulegen
    - Geburtsurkunde
    - Ledigkeitsbescheinigung (Ehefähigkeitszeugnis)
    - Identitätsnachweis (Reisepass)
    Alle Urkunden müssen mit einer Apostille versehen sein. Fremdsprachigen Urkunden muss eine beglaubigte Übersetzung in die spanische Sprache beigefügt werden.
  4. Bei der Trauung müssen zwei Zeugen zugegen sein.
  5. Ein Dolmetscher ist dann erforderlich, wenn einer der Heiratswilligen des Spanischen nicht hinreichend mächtig ist, um der Eheschließung zu folgen. Er wird von den Heiratswilligen benannt (und bezahlt).
  6. Die nicaraguanische Heiratsurkunde muss zur Vorlage bei deutschen Behörden mit einer Apostille versehen sein. Diese wird durch das nicaraguanische Außenministerium (MINEX) erteilt. Außerdem wird beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache gefordert.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr!

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