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Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsausweis

Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net

06.09.2024 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Informationen zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht

Neues Gesetz in Kraft getreten

Am 20.08.2021 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten, durch das ein gesetzlicher Anspruch auf Wiedergutmachungseinbürgerung für Personen geschaffen wird, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen waren und deshalb die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder nicht erworben haben, aber keinen Anspruch auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG besitzen, und für deren Abkömmlinge.

Das Gesetz beinhaltet außerdem ein zehnjähriges Erklärungsrecht, durch das nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes geborenen Kindern eines deutschen Elternteils, die aufgrund der zum Zeitpunkt ihrer Geburt geltenden Regelungen in geschlechterdiskriminierender Weise vom Geburtserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren, die Möglichkeit eröffnet wird, die deutsche Staatsangehörigkeit durch einfache Erklärung zu erhalten.

Betroffene können sich für weitere Auskünfte an Botschaft wenden.

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