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Apostille - Anerkennung nicaraguanischer Urkunden in Deutschland und deutscher Urkunden in Nicaragua

Apostille

Apostille, © www.apostille-service.de

09.11.2023 - Artikel

Nicaragua und Deutschland sind Vertragsstaaten des „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ vom 05.10.1961 (BGBl. 1965 II, S. 876). Durch diesen Staatsvertrag sind öffentliche Urkunden von der Legalisation befreit. An die Stelle der Legalisation tritt die Apostille.

Die Apostille wird von den zuständigen Behörden des Staates angebracht, in dem die Urkunde ausgestellt worden ist.
Die Botschaft kann keine Apostillen anbringen.


Was ist eine Apostille?

Die Apostille besteht aus einem festgelegten Text, der der Bestätigung der Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls der Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, dient. Die Apostille wird auf der Urkunde selbst oder auf einem mit ihr verbundenen Blatt angebracht; sie muss unter der Überschrift „Apostille“ mit der Bezeichnung „Convention de la Haye du 5 octobre 1961“ versehen sein.

Apostillebehörden in Nicaragua:

Sie erhalten die Apostille im nicaraguanischen Außenministerium, dem Ministerio de Relaciones Exteriores de la República de Nicaragua.


Apostillebehörden in Deutschland:

In der Bundesrepublik Deutschland erteilen folgende Stellen die sogenannte Haager Apostille:

1. für Urkunden des Bundes:

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Referat Apostillen und Forderungsmanagement
Team Apostillen und Endbeglaubigungen
Kirchhofstraße 1-2
14776 Brandenburg an der Havel
Ausnahme: Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamts wird die Apostille vom Präsidenten des Deutschen Patentamts erteilt.


2. für Urkunden der Länder:

  • der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und der Notare: die Ministerien der Bundesländer (Senatoren) für Justiz, die Land- (Amts-) gerichtspräsidenten
  • der anderen als der ordentlichen Gerichte: Ministerien der Bundesländer (Senatoren) für Inneres, Regierungspräsidenten (Präsident des Verwaltungsbezirks/Bezirksregierung), die Ministerien der Bundesländer(Senatoren) für Justiz, die Land- (Amts-) gerichtspräsidenten
  • aller Verwaltungsbehörden (ausser Justizverwaltungsbehörden), (hierzu gehören z.B. Schul- und Universitätszeugnisse, Geburts-/Heirats-/ Sterbeurkunden): Ministerien der Bundesländer (Senatoren) für Inneres, Regierungspräsidenten (Präsident des Verwaltungsbezirks/Bezirksregierung), Landesverwaltungsamt

Die Botschaft holt keine Apostillen ein. Dies ist auf dem Postweg möglich.


Ausnahmen:

Handelt es sich um Urkunden, die von diplomatischen oder von konsularischen Vertretern errichtet worden sind, oder nur Urkunden, die sich unmittelbar auf den Handelsverkehr oder auf das Zollverfahren beziehen, kann die Apostille nicht erteilt werden.

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