Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Datenschutz, © colourbox.de
Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises Ihre personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:
Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 4 Nr. 7 DSGVO:
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Telefon: 030 18-17-0
Bürgerservice: 030 18-17-2000
Telefax: 030-17-3402
Sie erreichen die/den Datenschutzbeauftragte/n des Auswärtigen Amts unter:
Datenschutzbeauftragte/r des Auswärtigen Amts
10117 Berlin
Telefon: 030 18-17-7099
Telefax: 030-17-5 7099
Kontaktformular Datenschutzbeauftragte/r
Im Ausland können Sie sich auch an die Datenschutz-Ansprechperson Ihrer Auslandsvertretung wenden: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Managua, Calle Erasmo de Rotterdam, Managua, Tel.: +505 2255 6920, Kontaktformular - Formular.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des PassG bzw. PauswG verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind §§ 4 und 6 Abs. 2 PassG sowie §§ 5, 9Abs. 2 PauswG.
Speicherung der personenbezogenen Daten
Der bei der Antragstellung gespeicherten Fingerabdrücke werden gem. § 16 Abs. 2 PassG/§ 26 Abs. 2 PauswG spätestens nach Aushändigung oder Übersendung des Dokuments an Sie gelöscht. Ihre personenbezogenen Daten werden gem. § 21 Abs. 4 PassG/§ 23 Abs. 4 PauswG höchstens bis zu dreißig Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Dokuments, auf das sie sich beziehen, gespeichert.
Im Rahmen der Datenverarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten im Falle der Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises an den Dokumentenhersteller zum Zweck der Herstellung des Passes weitergegeben. Die Pass-/Personalausweisbehörde darf gem. §§ 22 PassG/§ 24 PauswG Daten aus dem Passregister an andere öffentliche Stellen übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.
Ihre Rechte
Sie haben als betroffene Person bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Rechte:
• Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO),
• Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO),
• Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO),
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO),
• Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO),
• Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO).
Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Sie für das Auswärtige Amt zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit