Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visa für ein Studium

internationale Studierende sitzen in einer Vorlesung

internationale Studierende, © colourbox.de

22.02.2024 - Artikel

Nach dem deutschen Aufenthaltsrecht besteht die Möglichkeit zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland (Merkblatt). Gleiches gilt für Studienbewerber, die ggf. vor Aufnahme des Studiums noch ein Studienkolleg oder einen Sprachkurs absolvieren (für Visa, die nur zum Zwecke eines Sprachkurses beantragt werden, wird auf das gesonderte Merkblatt hierzu verwiesen).

Bei der Botschaft beantragen Sie das bei Einreise erforderliche nationale Visum.

Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 1 ausgefülltes Antragsformular und Belehrung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG (auf der Homepage herunterzuladen)
  • 1 ausgefüllte Checkliste Visumantrag
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)

Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und eine Fotokopien (Format DIN A4) vorlegen:

  • aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
  • nicaraguanische Cedula
  • Zulassungsbescheid der deutschen Hochschule (Absichtsbescheinigung oder Mailverkehr mit der Hochschule reichen –nicht-- aus)
  • Finanzierungsnachweise (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Stipendiumsnachweis etc., auf die Information zum Sperrkonto wird ausdrücklich verwiesen) - nachzuweisender Betrag ab dem 1. Oktober 2022: 11.208 Euro
  • Nachweise zu eventuellen Voraufenthalten in Deutschland
  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise); Spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums.

Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen.

Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft und Weiterleitung an die Ausländerbehörde erfolgen erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.

Hinweis:

Die Botschaft holt vor Visumerteilung die erforderliche Zustimmung bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde ein. Dies erfolgt für Studenten in einem verkürzten Verfahren, die Gesamtbearbeitung nimmt i.d.R. rund 4 Wochen in Anspruch, kann aber im Einzelfall auch länger dauern. Auf die Bearbeitungsdauer in Deutschland kann die Botschaft keinen Einfluss nehmen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.

Bitte vermerken Sie Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse neben Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können.

Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in nicaraguanischen Cordoba zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumsgebühr bei 75,-- €.


Weitere Informationen

nach oben