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Visa für Sprachkurse

Tafel auf der steht: Deutsch als Fremdsprache

Deutsch als Fremdsprache, © colourbox

18.01.2024 - Artikel

In Ausnahmefällen besteht nach dem deutschen Aufenthaltsrecht die Möglichkeit der Erteilung von Aufenthaltstiteln zur Absolvierung von Sprachkursen in Deutschland. Bei der Botschaft beantragen Sie das bei Einreise erforderliche nationale Visum.

Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass über Visumanträge zur Sprachkursteilnahme im Einklang mit deutschen Ausländerbehörden i.R. des gegebenen Ermessens entschieden wird. Grundsätzlich gilt für Nicaragua, dass auch hier im Land gute Möglichkeiten zum Spracherwerb bestehen.

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zum Sprachkursvisum.


Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 1 ausgefülltes Antragsformulare und Belehrung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG (auf der Homepage herunterzuladen)
  • 1 aktuelles biometrische Passfoto, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)

Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und einer Fotokopie (Format DIN A4) vorlegen:

  • aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
  • nicaraguanische Cedula
  • Zulassungsnachweis zum Sprachkurs / sonstiger Nachweis, dass Kurs in Deutschland verbindlich gebucht wurde (Absichtsbescheinigung oder Mailverkehr reichen --nicht-- aus). Die Mindestanzahl an Unterrichtsstunden pro Woche muss nachweislich 18 Unterrichtsstunden von jeweils mindestens 45 Minuten betragen. Die Kursdauer muss mindestens drei (3) Monate und maximal ein (1) Jahr betragen.
  • Motivationsschreiben (warum soll der Kurs unbedingt in Deutschland erfolgen, welche späteren Berufsaussichten, späterer Nutzen des Kurses) in deutscher Sprache
  • Finanzierungsnachweise (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung etc.), in Höhe von monatlich mind. 1.027€ für die Dauer des gesamten Aufenthalts
  • Nachweise zu eventuellen Voraufenthalten in Deutschland
  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!

Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen.

Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft und die erforderliche Weiterleitung an die Ausländerbehörde erfolgen erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.

Hinweis:

Die Botschaft holt vor Visumerteilung die erforderliche Zustimmung bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde ein. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung des Visumantrages dadurch bis zu 3 Monate oder mehr in Anspruch nehmen kann. Auf die Bearbeitungsdauer in Deutschland kann die Botschaft keinen Einfluss nehmen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.

Bitte vermerken Sie Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse neben Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können.

Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in nicaraguanischen Cordoba zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumsgebühr bei 75,-- €.

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