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Häufige Fragen zum Thema Visum
Gut möglich, dass Ihre Frage hier bereits beantwortet wird. Bitte schauen Sie sich daher diese Fragen genau an, bevor Sie sich persönlich an die Auslandsvertretung wenden. Vielen Dank!
FAQ
Ein Schengen-Visum ist ein Aufenthaltstitel, mit dem Sie sich maximal 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Die konkrete Gültigkeitsdauer ist im Visum angegeben.
Der Schengen-Raum umfasst folgende Länder:
Belgien, Dänemark, DEUTSCHLAND, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat.
Eine Übersicht zu den Visumerfordernissen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/staatenlistevisumpflicht/207820
Ihr Visum müssen Sie bei der Deutschen Botschaft Managua beantragen.
Möchten Sie mehrere Länder des Schengen-Raums bereisen, müssen Sie zunächst das Hauptreiseziel bestimmen, um die zuständige Auslandsvertretung zu finden.
Das Hauptreiseziel ist das Land, in dem sie den längsten Aufenthalt planen bzw. wo Ihr wichtigster Reisegrund liegt. Lässt sich danach kein eindeutiges Hauptreiseziel bestimmen, ist das Visum bei der Vertretung des Schengen-Lands zu beantragen, das zuerst betreten werden soll.
Die Bearbeitungsgebühr für ein Schengen-Visaanträge beträgt 90 Euro, die ermäßigte Bearbeitungsgebühr für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren beträgt 45 Euro (jeweils zahlbar in Landeswährung); für Kinder unter 6 Jahren fällt keine Bearbeitungsgebühr an.
- Aufenthaltszweck (Warum möchten Sie nach Deutschland reisen?)
- Nachweis der Finanzierung einschließlich Krankenversicherung (Sind die voraussichtlichen Reise- und Aufenthaltskosten abgedeckt?)
- Bereitschaft zur Rückkehr in den Heimatstaat (Sind Sie familiär oder beruflich in Ihrem Wohnsitzland verwurzelt und beabsichtigen Sie keinen Daueraufenthalt in Deutschland?)
Anhand welcher Unterlagen diese Nachweise erbracht werden können, hängt insbesondere vom Reisezweck ab.
Die vorgelegten Unterlagen müssen echt und inhaltlich korrekt sein. Gefälschte oder unwahre Unterlagen führen zur Ablehnung des Visumsantrags. Auch die Täuschung über den Aufenthaltszweck (z.B. Beantragung eines Tourismusvisums bei beabsichtigtem Geschäftsbesuch) führt zur Ablehnung des Visumsantrags.
Die Vorlage der Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.