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Visum zur Eheschließung in Deutschland

20.10.2020 - Artikel

Für eine Eheschließung oder Gründung einer Lebenspartnerschaft in Deutschland mit anschließendem Daueraufenthalt muss vorab bei der Botschaft das bereits bei Einreise erforderliche, nationale Visum beantragt werden.

Ist ein anschließender Daueraufenthalt in Deutschland --nicht-- geplant, sondern soll lediglich in Deutschland geheiratet werden, so kann dies für argentinische Staatsangehörige auch visumfrei innerhalb eines nicht-visumpflichtigen, touristischen Aufenthalts im Schengen-Raum (u.a. Deutschland) erfolgen.

Im Visumverfahren sind vom ausländischen Verlobten Sprachkenntnisse des Niveaus A1 eines nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers) zertifizierten Prüfungsanbieters nachzuweisen.

Hintergrund: Sie sollen sich in Deutschland von Anfang an zumindest auf einfache Art auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Zukünftigen Ehegatten soll so der Einstieg in den Integrationskurs und damit auch die Integration in die deutsche Gesellschaft erleichtert werden.

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass auch vorgelegte, aktuelle und gültige Sprachnachweise im Visumverfahren ggf. von der Botschaft nochmals überprüft werden können, wenn dies im Einzelfall erforderlich scheint (z.B. zur Prüfung des tatsächlichen Sprachvermögens von Antragstellern)

Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 2 ausgefüllte Antragsformulare und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG (auf der Homepage herunterzuladen)
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)

Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und zwei Fotokopien (Format DIN A4) vorlegen:

  • aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
  • nicaraguanische Cedula
  • Ausweis- und/oder Passkopien der/des deutschen Verlobten, wichtig: bei Verlobten aus der EU oder einem Drittstaat zusätzlich Nachweise zum Aufenthaltstitel in Deutschland
  • Wohnsitz-/Meldebescheinigung der/des Verlobten
  • Anmeldung zur Eheschließung des deutschen Standesamtes, ersatzweise Bescheinigung des deutschen Standesamtes, dass die Eheschließungsvoraussetzungen vorliegen (jeweils nicht älter als 6 Monate)
  • A1-Sprachnachweis des Goethe Instituts
  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!

Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen.

Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft und die erforderliche Weiterleitung an die Ausländerbehörde erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.

Hinweis:

Die Botschaft holt vor Visumerteilung die erforderliche Zustimmung bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde ein. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung des Visumantrages dadurch bis zu 3 Monate oder mehr in Anspruch nehmen kann. Auf die Bearbeitungsdauer in Deutschland kann die Botschaft keinen Einfluss nehmen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird in Deutschland nach erfolgter Eheschließung/ Begründung der Lebenspartnerschaft von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.

Bitte vermerken Sie Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse neben Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können.

Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in nicaraguanischen Cordobas zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumsgebühr bei 75,-- €.

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