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Schengen-Visa
Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage
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Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr
Visa für Besuche von Familienangehörigen/ Bekannten/ Freunden
Widerspruchsmöglichkeit gegen Ablehnung eines Visumantrages