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Schengen-Visa

21.12.2023 - Artikel

Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Weitere Informationen

Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr

Visa für Besuche von Familienangehörigen/ Bekannten/ Freunden

Widerspruchsmöglichkeit gegen Ablehnung eines Visumantrages

Remonstrationsverfahren

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