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Visa zur Familienzusammenführung

Vater, Mutter und zwei kleine Kinder am Frühstückstisch

Gemischtnationale Familie, © Colourbox

04.12.2017 - Artikel

Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder von Deutschen und EU-Staatsangehörigen haben einen Anspruch auf Familienzusammenführung, wenn ihre Lieben in Deutschland leben oder dorthin ziehen.

Auch Ausländer können ihre Ehepartner und minderjährige Kinder nach Deutschland holen, sofern sie deren Lebensunterhalt eigenständig sichern können.


Bitte beachten Sie das Merkblatt.


Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen

Familiennachzug zu anderen EU-Bürgern (nicht Deutschen)

Familienzusammenführung zu in Deutschland lebenden Drittstaatern

Visum zur Eheschließung in Deutschland

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