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Nationale Visa

18.11.2020 - Artikel

Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).

Pässe mit verschiedenen Visa
Pässe mit verschiedenen Visa © Colourbox

Nicaraguanische Staatsangehörige benötigen bei einem geplanten Aufenthalt von über 90 Tagen in Deutschland ein nationales Visum, das vor der Einreise bei der Deutschen Botschaft in Managua zu beantragen ist.

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Die Botschaft arbeitet bei Anträgen für ein nationales Visum mit der Ausländerbehörde des vorgesehenen deutschen Wohnortes zusammen. Bei Arbeitsaufnahme wird die Bundesagentur für Arbeit beteiligt. Zur Erteilung eines Visums ist die Zustimmung der deutschen Behörden zwingend erforderlich. Die Visa werden im Land ihres Wohnsitzes beantragt und ausgehändigt.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

  • Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus und bringen Sie einen Ausdruck zu Ihrem Termin mit.
  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passenden Informationen zusammengestellt:
  • Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. November 2020 hat sich der nachzuweisende Betrag zur Finanzierung des Lebensunterhalts im Visumsverfahren (Sprachkurs, Studium, Arbeitsplatzsuche) von Euro 853 auf Euro 861 pro Monat erhöht. Bitte beachten Sie die entsprechenden Merkblätter.
  • Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Terminvergabe


Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Antrag stellen

Die Antragstellung ist ausschließlich nach Vereinbarung eines Termins über das Online-Terminvergabesystem möglich.

Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller ein eigener Termin vereinbart werden muss. Wird eine mehrfache Termineintragung für dieselbe Person festgestellt, werden sämtliche Reservierungen gelöscht, ohne dass Sie benachrichtigt werden.

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Da für alle visapflichtigen Staatsangehörigen die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken gilt, müssen die Antragsteller persönlich bei der Botschaft in Managua vorsprechen. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren, jedoch hat die Antragstellung in diesem Fall von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes (mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung sowie je zwei einfachen Kopien) und gültiger Ausweisdokumente der Eltern (und je zwei einfachen Kopien) zu erfolgen. Antragsteller im Alter von 12 bis 17 Jahren haben Ihre Anträge in Anwesenheit beider sorgeberechtigten Elternteile einzureichen.

Die erforderlichen Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte der Aufstellung auf dem jeweiligen Artikel. Die Originale erhalten Sie nach Vorlage zurück.

Im Pass müssen sich noch mindestens zwei freie Seiten befinden, um das Visumsetikett anbringen zu können.

Die Aufzählung der Antragsvoraussetzungen in den Informationsblättern kann naturgemäß keinen abschließenden Charakter haben, da über jeden Antrag individuell aufgrund der rechtlichen Vorgaben und Lage des Einzelfalls entschieden wird. Auch bei Einreichung vollständiger Unterlagen kann es im Einzelfall zu Nachforderungen kommen. In diesem Fall werden Sie durch die Botschaft informiert. Geben Sie daher in Ihren Anträgen bitte unbedingt Ihre vollständige Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an!

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich.

Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer der einzelnen Ausländerbehörden. Es wird daher empfohlen, den Flug erst nach Erteilung des Visums zu buchen.

Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie von der Botschaft informiert, dass Sie mit Ihrem Pass in die Botschaft kommen können, um das Visum abzuholen. Sollte Ihr Antrag negativ entscheiden worden sein, werden wir Ihnen dies mitteilen und Ihnen einen schriftlichen Bescheid erteilen, gegen den Sie dann Revision (Beschwerde) einlegen können.

Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise!

Hinweise für Visuminhaber

Wichtig nach Erhalt des Visums

Bitte prüfen Sie die Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Richtigkeit. Insbesondere sollte der Beginn der Gültigkeit abgeglichen werden. Außerdem ist die korrekte Schreibweise des Vor- und Nachnamens zu kontrollieren. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

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