Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Europawahl 2024

Fahne der Europäischen Union

Fahne der Europäischen Union, © Colourbox

16.02.2024 - Artikel

Rund 350 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind vom 6. bis 9. Juni 2024 aufgerufen, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wählen. Im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen an dieser Wahl teilnehmen.

Allgemeine Informationen

Die Abgeordneten vertreten die Interessen der Unionsbürgerinnen und –bürger auf europäischer Ebene. Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber der EU tätig und übt auch gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Außerdem wählt es den Präsidenten bzw. die Präsidentin und die Mitglieder der Europäischen Kommission, die dem Parlament Rechenschaft ablegen muss.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

In Deutschland findet diese Wahl am 9. Juni 2024 statt. Im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Deutsche, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union leben, können entweder nach den dort geltenden Vorschriften an der Wahl der Abgeordneten ihres Aufenthaltsstaates oder per Briefwahl an der Wahl der deutschen Abgeordneten teilnehmen, jedoch nicht beides.

Weitere Informationen finden Sie in der Wahlbekanntmachung.


Hinweise zur Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs

Aufgrund des derzeitig eingeschränkten Postwesens zwischen Nicaragua und Deutschland kann die Botschaft Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis entgegennehmen und über den amtlichen Kurierweg an die zuständige Gemeindebehörde in Deutschland weiterleiten.

Bitte entnehmen Sie die Informationen hierzu unserem Merkblatt zur Mitbenutzung des Kurierwegs.

Entsprechend adressierte und für den Inlandsversand mit der Deutschen Post vorfrankierte Umschläge können in der Botschaft montags - freitags zwischen 09:00 und 12:00 Uhr ohne Termin abgegeben werden. Entsprechende Briefmarken können digital auf der Internetseite der Deutschen Post erworben werden. Bitte reichen Sie zusätzlich die Erklärung über den Haftungsausschluss ein. Ein Beispielschreiben für das Anschreiben an das Wahlamt finden Sie hier.

Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EuWO müssen die ausgefüllten Anträge für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Briefwahlunterlagen spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl, d. h. bis Sonntag den 19. Mai 2024, der zuständigen Gemeindebehörde in Deutschland im Original vorliegen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Bei Nutzung des amtlichen Kurierwegs müssen die Unterlagen spätestens am 30. April 2024 in der Botschaft eingereicht werden.


Die Wahlämter der Gemeinden können die Briefwahlunterlagen an wahlberechtigte Deutsche im Ausland auch auf dem Kurierweg übersenden, wenn die Wahlberechtigten dies wünschen (siehe Merkblatt Kuriernutzung).

Die Botschaft legt die Sendungen zur Abholung durch die Wahlberechtigten bereit, leiten sie jedoch nicht an sie weiter.

Der Wahlbrief muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag von der Gemeinde voreingetragenen Stelle bis zum Wahltag 09. Juni 2024, 18.00 Uhr, eingehen (§ 4 EuWG i.V.m. § 36 Abs. 1 BWahlG); die Verantwortung für rechtzeitige Absendung und Eingang trägt der/die Wahlberechtigte. Bei Nutzung des amtlichen Kurierwegs müssen die Unterlagen spätestens am 22 . Mai 2024 in der Botschaft eingereicht werden. Entsprechend adressierte und für den Inlandsversand mit der Deutschen Post vorfrankierte Umschläge können in der Botschaft montags - freitags zwischen 09:00 und 12:00 Uhr ohne Termin abgegeben werden. Entsprechende Briefmarken können digital auf der Internetseite der Deutschen Post erworben werden.

Weitere Informationen

nach oben